Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wird die bis zum 31. Dezember 2020 geltende Richtlinie im Wesentlichen unverändert um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2022 verlängern. Dies gilt u.a. für die Höhe der Förderung, die Inhalte der Beratungen und das Verfahren.

Um Unternehmen, die bereits im Rahmen der auslaufenden Richtlinie beraten wurden, nicht von einer weiteren Beratung im Verlängerungszeitraum auszuschließen, werden die so genannten Kontingente neu geregelt: „Jedes Unternehmen kann im Verlängerungszeitraum nur einen Antrag auf Förderung in einer der drei Beratungsarten stellen. Bei einer Beratung als Unternehmen in Schwierigkeiten kann das Unternehmen nach einer Unternehmenssicherungsberatung noch einen Antrag auf Förderung einer Folgeberatung stellen.“

Im Klartext bedeutet dies für alle Unternehmen, die bisher die Kontingente für Beratungsförderung vollständig ausgeschöpft hatten, dass diese nunmehr eine erneute Förderung von 80% auf maximale Beratungskosten von 3.000 € in Anspruch nehmen können.

Alle Informationen finden Sie im Detail auf den Webseiten des BAFA

https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html

 

 

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