Das sind die neuen Eckpunkte der Gründungs- und Mittelstandsberatung ab 2016:

  • Zusammenführung der bisherigen Programme Gründercoaching Deutschland (GCD), Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung, Runder Tisch (RT) und Turn-Around-Beratung (TAB) zu einem einheitlichen Beratungsförderungsprogramm des Bundes
  • spezifische Förderkonditionen für Unternehmen in verschiedenen Phasen:
    • neu gegründete Unternehmen bis zwei Jahre nach Gründung (bisher: Gründercoaching Deutschland): maximale Bemessungsgrundlage: 4.000 Euro, Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    • bestehende Unternehmen (mindestens zwei Jahre tätig, bisher: KMU-Beratung): maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro, Fördersatz: 80 Prozent neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig), 60 Prozent Region Lüneburg, sonst 50 Prozent
    • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (bisher: Turn-Around-Beratung und Runder Tisch): Maximale Bemessungsgrundlage: 3.000 Euro, Fördersatz: 90 Prozent bundesweit
  • In-Kraft-Treten: ab 1. Januar 2016
  • Umsetzung durch das BAFA als zentralem Ansprechpartner
  • Online-Antragsverfahren
Telefonat vereinbaren