Das sächsische Kabinett hat die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ beschlossen und wird damit kleine Unternehmen in den kommenden zwei Jahren gezielt bei Investitionen unterstützen.

Eckpunkte:

  • Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz
  • Nur für Unternehmen außerhalb der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.
  • Zielgruppen: vom Handwerksbetrieb über die Kultur- und Kreativwirtschaft, den Einzelhandel, das produzierende Gewerbe, die Beherbergung und die Gastronomie bis hin zu vielen Dienstleistungen freier Berufe
  • Gefördert werden Investitionen für die Neuanschaffung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Dazu zählen z. B. Gebäude, Maschinen und Anlagen, Patente und Lizenzen sowie ergänzend auch Sicherheitstechnik
  • Ausgenommen sind u. a. der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und von gebrauchten Wirtschaftsgütern
  • Zuschuss in Höhe von 30 Prozent ihrer Investitionskosten
  • Besonders unterstützt werden Unternehmensnachfolger: Neuinvestitionen nach einer Übernahme werden mit bis zu 50 Prozent gefördert
  • Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro
  • Mindestinvestitionsvolumen: 20.000 Euro
  • Bestehende Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben
  • Anträge können nach Veröffentlichung der Richtlinie ab Anfang Februar gestellt werden.

 

Die komplette Mitteilung finden Sie hier:

https://medienservice.sachsen.de/medien/news/223098

 
Viele Grüße von Jens-Uwe Richter
CNA-Consulting
Ihr Organisationscoach und Fachberater für Unternehmensnachfolge

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