Das sächsische Kabinett hat die Förderrichtlinie „Regionales Wachstum“ beschlossen und wird damit kleine Unternehmen in den kommenden zwei Jahren gezielt bei Investitionen unterstützen.
Eckpunkte:
- Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern und überwiegend regionalem Absatz
- Nur für Unternehmen außerhalb der Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig.
- Zielgruppen: vom Handwerksbetrieb über die Kultur- und Kreativwirtschaft, den Einzelhandel, das produzierende Gewerbe, die Beherbergung und die Gastronomie bis hin zu vielen Dienstleistungen freier Berufe
- Gefördert werden Investitionen für die Neuanschaffung von materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern. Dazu zählen z. B. Gebäude, Maschinen und Anlagen, Patente und Lizenzen sowie ergänzend auch Sicherheitstechnik
- Ausgenommen sind u. a. der Kauf von Fahrzeugen, der Erwerb von Grundstücken und von gebrauchten Wirtschaftsgütern
- Zuschuss in Höhe von 30 Prozent ihrer Investitionskosten
- Besonders unterstützt werden Unternehmensnachfolger: Neuinvestitionen nach einer Übernahme werden mit bis zu 50 Prozent gefördert
- Maximaler Zuschuss: 200.000 Euro
- Mindestinvestitionsvolumen: 20.000 Euro
- Bestehende Arbeitsplätze müssen erhalten bleiben
- Anträge können nach Veröffentlichung der Richtlinie ab Anfang Februar gestellt werden.
Die komplette Mitteilung finden Sie hier:
https://medienservice.sachsen.de/medien/news/223098
Viele Grüße von Jens-Uwe Richter
CNA-Consulting
Ihr Organisationscoach und Fachberater für Unternehmensnachfolge