Ab sofort können über die SAB wieder neue Anträge für Investitionszuschüsse nach der Richtlinie GRW RIGA gestellt werden.
Die überarbeitete sächsische Förderrichtlinie GRW (RIGA) ist rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Die Fördersätze mussten aufgrund begrenzter Mittel leicht angepasst werden. Um mit einem Investitionsvorhaben förderunschädlich beginnen zu können, muss zuerst der Antrag bei der Sächsische Aufbaubank – Förderbank gestellt werden.
Aktuell betragen die Fördersätze maximal 35% für kleine, 25% für mittlere und 15% für Großunternehmen (in Chemnitz jeweils 5% weniger). Daran werden jedoch auch weiterhin die Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen sowie die Erfüllung von Nachhaltigkeitskriterien geknüpft sein.
Konkret bietet das Förderprogramm Zuschüsse für Investitionsvorhaben in das Anlagevermögen oder zur Förderung von Lohnausgaben im produzierenden Gewerbe und der Tourismuswirtschaft. Es besteht die Möglichkeit zur Kombination mit anderen Finanzierungsangeboten, wie beispielsweise den SAB-Sachsenkrediten “Universal” und “Gründen und Wachsen”.
Zuwendungsempfänger sind kleine, mittlere und große Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die zu fördernde Betriebsstätte im Freistaat Sachsen unterhalten oder zu unterhalten beabsichtigen. Weitere Branchen, welche nicht in der GRW förderfähig sind, können ggf. aus dem Programm “Regionales Wachstum” einen Investitionszuschuss erhalten.
Die neue Richtlinie wurde hier veröffentlicht:
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/20812-Richtlinie-GRW-RIGA#romV
Alle Informationen nebst Antragsportal finden Sie hier: