Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat am 19.08.2021 darüber informiert, dass ein neues Förderprogramm Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“, welches das etablierte Förderprogramms „Gründen und Wachsen“ ablöst, geplant ist.

Dieser neue Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“ wird als Förderdarlehen mit attraktiven Tilgungszuschüssen gewährt. Darüber hinaus ist der Sachsenkredit „Universal“ in Vorbereitung, welcher attraktive Konditionen für größere Unternehmen bietet.

Neu ist, dass die Hausbanken die Förderdarlehen für Ihre Kunden direkt über die digitale Hausbankenschnittstelle beantragen und abrechnen.

Details werden in Kürze bekanntgegeben, hier eine erste Vorschau:

  • Investitions- und Betriebsmitteldarlehen für Gründungs-, Festigungs-, Wachstumsvorhaben und Nachfolge einer gewerblichen oder freiberuflichen selbständigen Existenz
  • Zielgruppe sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer und Freiberufler der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerkes mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, zusätzlich größere Unternehmen beim Sachsenkredit „Universal“
  • attraktive Tilgungszuschüsse von bis zu 10% der Darlehenssumme (inkl. Boni beim Sachsenkredit „Gründen und Wachsen“ für besonderes unternehmerisches Handeln)

Für Gründungs- und Wachstumsvorhaben gewährt der Freistaat Sachsen Zuwendungen in Form von Tilgungszuschüssen auf privatrechtlich von der SAB gewährte Investitionsdarlehen

  1. zum Aufbau oder zur Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
  2. zur Finanzierung der Übernahme eines bestehenden Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
  3. zur Finanzierung des Erwerbs einer tätigen Beteiligung
  4. auf Betriebsmitteldarlehen zur Finanzierung von Umlaufvermögen und mittelfristigem Finanzierungsbedarf zur Festigung des Unternehmens.

Bei Investitionsdarlehen beträgt der Tilgungszuschuss fünf Prozent der Darlehenssumme (Basissatz).

Der Basissatz kann durch Zuschläge (Boni) auf maximal zehn Prozent der Darlehenssumme erhöht werden. Boni von jeweils bis zu zwei Prozent der Darlehenssumme werden gewährt für Vorhaben

  1. zur Existenzgründung,
  2. zur Unternehmensnachfolge
  3. zur Neuansiedlung
  4. im ländlichen Raum
  5. mit Tarifbindung oder tarifgleicher Entlohnung
  6. mit Beitrag zur Nachhaltigkeit
  7. mit Beitrag zur Digitalisierung

Die Kriterien und die jeweilige Höhe des Bonus werden durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr veröffentlicht.

Bei Betriebsmittelfinanzierungen beträgt der Tilgungszuschuss zwei Prozent der Darlehenssumme.

Die Zinszuschüsse betragen zwischen 0,2 und drei Prozent der Darlehenssumme, die Kriterien und die jeweilige Höhe von Zinszuschüssen werden vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr festgelegt

Erste Kooperationspartner der SAB sind die Zentralinstitute des Sparkassen- und Genossenschaftsbankensektors sowie deren Geschäftsstellen für Gewerbekunden im Freistaat Sachsen. Als Kunden wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner Ihrer Hausbank.

Alle Informationen finden Sie auf den Webseiten der SAB

https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-hilfe-um-ihr-unternehmen-oder-infrastruktur-wieder-aufzubauen/gr%C3%BCndungs-und-wachstumsfinanzierung.jsp#tab_program_examples

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