Es gibt mehrere gute Nachrichten. Die GRW-Förderung für produzierende Unternehmen wird auch in der neuen Förderperiode ab 2022 fortgesetzt.

Die Fördersätze wurden teilweise sogar erhöht und differenzieren stark je nach Fördergebiet von beispielsweise 20% bis 45% für kleine Unternehmen. Eine Übersicht der neuen Förder-sätze finden Sie hier: https://t1p.de/uebersicht-foerdergebiete.

Mit der Einführung eines sogenannten Bonusmodells wird ein Anreiz für einen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz und zur Dekarbonisierung der Wirtschaft gesetzt. Das heißt, je nachhaltiger das Vorhaben bzw. das Unternehmen, desto höher ist die Förderung.

Als alternative Fördervoraussetzungen bei der ausschließlichen Sicherung von Arbeitsplätzen werden Kriterien wie die Zahlung von Tariflöhnen bzw. tarifgleichen Löhnen oder der Anstieg des jährlichen Bruttolohnes um 2,5 Prozent innerhalb von fünf Jahren eingeführt.

Für bereits vorliegende Anträge besteht die Notwendigkeit der Überarbeitung.

Förderbescheide können erst dann erteilt werden, wenn die dafür erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Neubeantragung von Fördermitteln ist nach Veröffentlichung der Richtlinie im Sächsischen Amtsblatt voraussichtlich Ende Juni elektronisch über das Förderportal der SAB möglich.

Ich werde Sie informieren, sobald die neue Richtlinie veröffentlicht wurde.

Hier die offizielle Nachricht der SAB:

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1046217

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