Die Europäische Kommission hat am 13.12.2023 eine neue De-minimis-Verordnung erlassen, die ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt.

Durch die neuen De-minimis-Verordnungen werden die Beihilfehöchstsätze, die ein Unternehmen als De-minimis-Beihilfen erhalten kann, von 200.000 EUR auf 300.000 EUR angehoben.

Aufgrund der De-minimis-Verordnung dürfen einem Unternehmen innerhalb von 3 Jahren 300.000 EUR (brutto) gewährt werden. Der Beihilfehöchstbetrag wird damit im Vergleich zur bisherigen Regelung um 100.000 EUR angehoben. Dies soll der Inflation und allgemeinen Preisentwicklung Rechnung tragen.

Weitere Informationen lesen Sie in der offiziellen Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 13.12.2023:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_23_6567

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