Seit 15. September gibt es mit ReactEU wieder ein Förderprogramm  für Weiterbildung, das sich an Weiterbildungsinteressierte  und  Unternehmen  richtet. Es wird finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des  Freistaates Sachsen. Die Förderung erfolgt für den Weiterbildungsscheck  in  Form von  Pauschalen. Diese werden individuell für jedes Einzelvorhaben festgelegt.  Der Vorteil der  Pauschalen liegt in der vereinfachten Abrechnung, denn  es entfällt das Vorlegen von Rechnungen und Kontoauszügen.

Gefördert werden  Personen mit einem erhöhten  Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-}Bildung, speziell Erwerbstätige mit bestehendem  Arbeitsverhältnis und  einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300  EUR. Die Förderung der  individuell berufsbezogenen  Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab vollendetem  18. Lebensjahr), die  sich beruflich  weiterbilden möchten.

Gefördert werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau  bzw. der  Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der  Steigerung  der Beschäftigungschancen insbesondere im  Hinblick auf  krisenbedingte   sowie strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen dienen.

Die Weiterbildung kann nur komplett gefördert   werden,   wenn   diese   bis 31.10.2022 abgeschlossen ist. Endet  die  Weiterbildung  nach  dem 31.10.2022,  können nur die Abschnitte der  Weiterbildung gefördert  werden, die bis zum 31.10.2022  abgeschlossen sind. (Modulpauschale). Die förderfähigen Kosten der Weiterbildung zzgl. Prüfungsgebühren müssen mindestens 1.000 EUR betragen. Der Hauptwohnsitz der  Teilnehmer und  Teilnehmerinnen  muss  im  Freistaat  Sachsen sein. Die Weiterbildung  darf keine freizeitorientierten Themen beinhalten.

Wer wird gefördert?

Unternehmer bzw. Selbstständige, Erwerbstätige  mit  bestehendem   Arbeitsverhältnis, Azubis, dual Studierende, Werkstudenten,  Praktikanten, in begründeten Fällen Arbeitslose oder sonstige  Personen, die  ins Erwerbsleben eintreten wollen. Dabei werden bis zu 50  Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.

Der Arbeitgeber sucht eine Weiterbildung für  seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote  externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag. Zur Vereinfachung  des    Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000 EUR (ohne MwSt.) zusammen  mit dem Förderantrag  nur das ausgewählte Angebot  einzureichen.  Eine  Einreichung von drei Angeboten  ist dann nicht notwendig.

Alle Informationen finden Sie auf den Webseiten der SAB.Förderprogramm für die berufsbezogene Weiterbildung (ReactEU) 07.11.2021

https://https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/betriebliche-weiterbildung.jsp

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