Seit 15. September gibt es mit ReactEU wieder ein Förderprogramm für Weiterbildung, das sich an Weiterbildungsinteressierte und Unternehmen richtet. Es wird finanziert aus Mitteln der Europäischen Union und des Freistaates Sachsen. Die Förderung erfolgt für den Weiterbildungsscheck in Form von Pauschalen. Diese werden individuell für jedes Einzelvorhaben festgelegt. Der Vorteil der Pauschalen liegt in der vereinfachten Abrechnung, denn es entfällt das Vorlegen von Rechnungen und Kontoauszügen.
Gefördert werden Personen mit einem erhöhten Förderbedarf hinsichtlich der Beteiligung an beruflicher (Weiter-}Bildung, speziell Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis und einem regelmäßigen monatlichen Bruttoeinkommen von bis zu 3.300 EUR. Die Förderung der individuell berufsbezogenen Weiterbildung richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab vollendetem 18. Lebensjahr), die sich beruflich weiterbilden möchten.
Gefördert werden Vorhaben der betrieblichen Weiterbildung, die dem Aufbau bzw. der Stärkung fachlicher und überfachlicher Kompetenzen und Qualifikationen sowie der Steigerung der Beschäftigungschancen insbesondere im Hinblick auf krisenbedingte sowie strukturelle, ökologische und digitale Veränderungen dienen.
Die Weiterbildung kann nur komplett gefördert werden, wenn diese bis 31.10.2022 abgeschlossen ist. Endet die Weiterbildung nach dem 31.10.2022, können nur die Abschnitte der Weiterbildung gefördert werden, die bis zum 31.10.2022 abgeschlossen sind. (Modulpauschale). Die förderfähigen Kosten der Weiterbildung zzgl. Prüfungsgebühren müssen mindestens 1.000 EUR betragen. Der Hauptwohnsitz der Teilnehmer und Teilnehmerinnen muss im Freistaat Sachsen sein. Die Weiterbildung darf keine freizeitorientierten Themen beinhalten.
Wer wird gefördert?
Unternehmer bzw. Selbstständige, Erwerbstätige mit bestehendem Arbeitsverhältnis, Azubis, dual Studierende, Werkstudenten, Praktikanten, in begründeten Fällen Arbeitslose oder sonstige Personen, die ins Erwerbsleben eintreten wollen. Dabei werden bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert.
Der Arbeitgeber sucht eine Weiterbildung für seine Mitarbeiter aus, holt drei Angebote externer Bildungsanbieter ein und stellt den Förderantrag. Zur Vereinfachung des Förderverfahrens ist bei Weiterbildungskosten bis 5.000 EUR (ohne MwSt.) zusammen mit dem Förderantrag nur das ausgewählte Angebot einzureichen. Eine Einreichung von drei Angeboten ist dann nicht notwendig.
Alle Informationen finden Sie auf den Webseiten der SAB.Förderprogramm für die berufsbezogene Weiterbildung (ReactEU) 07.11.2021
https://https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/betriebliche-weiterbildung.jsp